An der Hauswand angebrachte, auf das eigene Grundstück ausgerichtete Überwachungskamera kann das Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigen, wenn Dritte eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen.
LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, 2 S 195/19