Landgericht Berlin stellt Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen ein, weil Bußgeldbescheid über Bußgeld in Höhe von EUR 14.5 Mio. wegen Verstoßes gegen Löschpflichten unwirksam sei (nicht rechtskräftig)
@kirschwipfel
Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen Deutsche Wohnen soll wohl so begründet worden sein:
Der Bußgeldbescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens.
Bußgelder gegen Unternehmen dürften nur bei nachweisbarem Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden.
@ramichaelseidlitz
Und wie genau begründet das Landgericht, dass du es unwirksam sei?